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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung und Zulassung für die Feuerwehr (war: Anwendungsverbot ...)11 Beiträge
AutorMarc8 S.8, Borken / NRW575590
Datum12.08.2009 17:44      MSG-Nr: [ 575590 ]2654 x gelesen

Das kommt darauf an: Wahrscheinlich müsstest Du eine Gefährdungsanalyse machen. Da steht dann drin, wann Du unter welchen Voraussetzungen die Spritze anwenden kannst, welche Sicherheitsregeln zu beachten sind und wie Deine Einsatzkräfte zu schulen sind. Dann ginge das. Du versuchst nämlich mit den Maßnahmen der Gefährdungsanalyse zu verhindern, dass eben sowas nicht passiert, was die Unfallkassen schreiben: beim Einsatz von ungeprüftem Löschgerät einen Unfall provozieren.



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 07.08.2009 21:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf Anwendungsverbot für "Gartenspritzen" zum Feuerlöschen?
 08.08.2009 13:51 Andr7é S7., Essen
 08.08.2009 15:59 Marc7 S.7, Borken
 08.08.2009 17:06 Andr7é S7., Essen
 08.08.2009 17:16 Chri7sti7an 7F., Fürth
 08.08.2009 20:21 Andr7é S7., Essen
 08.08.2009 22:47 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 08.08.2009 18:58 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 10.08.2009 15:11 Marc7 S.7, Borken
 10.08.2009 22:33 Andr7é S7., Essen
 12.08.2009 17:37 ., Wendschott
 12.08.2009 17:44 Marc7 S.7, Borken

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