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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Prüfung und Zulassung für die Feuerwehr (war: Anwendungsverbot ...) | 11 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 575590 | ||
Datum | 12.08.2009 17:44 MSG-Nr: [ 575590 ] | 2654 x gelesen | ||
Das kommt darauf an: Wahrscheinlich müsstest Du eine Gefährdungsanalyse machen. Da steht dann drin, wann Du unter welchen Voraussetzungen die Spritze anwenden kannst, welche Sicherheitsregeln zu beachten sind und wie Deine Einsatzkräfte zu schulen sind. Dann ginge das. Du versuchst nämlich mit den Maßnahmen der Gefährdungsanalyse zu verhindern, dass eben sowas nicht passiert, was die Unfallkassen schreiben: beim Einsatz von ungeprüftem Löschgerät einen Unfall provozieren. | ||||
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