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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ehrenamtlichen Rettern wird Grippeschutz verweigert | 95 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 576483 | ||
Datum | 16.08.2009 20:04 MSG-Nr: [ 576483 ] | 49773 x gelesen | ||
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Moin, es können sich zwar nicht alle vorstellen, aber das was du als Einsatzgeilheit beschreibst kann auch was mit Verantwortungsbewustsein gegenüber den Hilfesuchenden zu tun haben. Hast du schon mal nachgedacht, warum Beamte ursprünglich kein Streikrecht haben ? Und darüber hinaus gibt es auch die satzungsgemäße Pflicht bei Alarm zum Gerätehaus zu kommen (Einsatztauglichkeit voraus gesetzt). Gruß Lutz | ||||
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