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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Betriebsfeuerwehr mit eigener Jugendfeuerwehr | 5 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 576918 | ||
Datum | 18.08.2009 22:25 MSG-Nr: [ 576918 ] | 4322 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Christof Läer Ist dieses nach der DJF möglich? Am besten mal die Deutsche Jugendfeuerwehr selbst fragen. Wenn ich die " Jugendordnung der DJF " und die " Satzung des DFV " richtig interpretiere, bei Werkfeuerwehren ja, bei Betriebsfeuerwehren fraglich ? In BaWü sind Betriebsfeuerwehren nicht als "offizielle Feuerwehren" anerkannt und können somit auch keine JF in Sinne der Jugendorednung der DJF unterhalten. Im § 3 der Jugendordnung der DJF steht: " § 3 Mitglieder 1. Mitglieder der Deutschen Jugendfeuerwehr sind die Zusammenschlüsse der Jugendfeuerwehren innerhalb der ordentlichen Mitglieder des Deutschen Feuerwehrverbandes (gemäß Satzung des DFV). und im § 5 der Satzung des DFV steht: § 5 Die Mitglieder [...] 2.3 die zur Bundesgruppe Werkfeuerwehr zusammengeschlossenen Werkfeuerwehren, wenn auf Stadt-, Kreis-, oder Landesebene eine entspre-chende Mitgliedschaft nicht möglich ist. In der Neufassung des Feuerwehrgesetztes für Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass zumindest Werkfeuewrwehren JFs gründen können. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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