Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 577463 |
Datum | 21.08.2009 19:50 MSG-Nr: [ 577463 ] | 14308 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
|
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayerisches Rotes Kreuz
altes Problem der Forderung der Helfergleichstellung in Bayern, eine Forderung den alle Hilfsorganisationen Bayerns erheben.
Das BayFwG sieht einen generellen Lohnersatzanspruch uvm. für alle Arten von Einsätzen vor.
D.h. wird ein Feuerwehrmann zum Einsatz gerufen hat er diesen Anspruch.
Mitglieder der HiOrgs haben diese Ansprüche nur bei der erklärten Katastrophe nach §6 BayKSG, d.h. nur wenn der offizielle Katastrophenfall durch die Behörde erklärt und ausgerufen wurde.
Dies ist jedoch sehr selten der Fall, der Großteil der Einsätze der Einheiten der HiOrgs findet Natürlich unterhalb der offiziellen Katastrophe statt.
Nähere Informationen hat das BRK hier zusammengestellt.
Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !
Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 21.08.2009 16:07 |
 |
Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
 |
Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
 |
., Westerwald | |