Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 577636 |
Datum | 22.08.2009 20:01 MSG-Nr: [ 577636 ] | 14042 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
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1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Integrierte Leitstelle
Rettungsdienst
Hilfsorganisation
Massenanfall von Verletzten
Rettungsdienst
Integrierte Leitstelle
Hilfsorganisation
Geschrieben von Alexander RosenthalWenn die Feuerwehr für die Erbringung/Sicherstellung der Leistung Sanitätsdienst oder Betreuungsdienst verantwortlich wäre, dann ginge das und könnte "fremdbeauftragen", ist sie aber nicht. Also keine Vertragsgrundlage, erst recht keine privatrechtliche.
Warum? Wenn ich als Feuerwehr ein privates Bergungsunternehmen z.B. mit einem Kran beauftrage ist das genau das selbe.
Geschrieben von Alexander RosenthalRettungs-, Sanitäts und Betreungsdienst sind hier eigenständige und hoheitlich tätig werdende Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und eben nicht der Feuerwehr unterstellt.
Im KatFall ja. Darunter? Darunter "bestelle" ich mir als Gemeinde (Feuerwehr) 6 Mann des OV A-Stadt e.V.
Oder auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird unterhalb des KatFalls diese Trennung gefahren?
Geschrieben von Alexander RosenthalOb das objektiv wirklich immer nötig ist, oder man einfach nur mal Oberchef sein will, bleibt
dahin gestellt.
Es ist m.E. nötig, denn es kann nur einen ELtr an einer Einsatzstelle geben. Alles darunter sich Abschnittsleiter, Fachberater,...
Geschrieben von Alexander Rosenthal1. Die HiOrgs sind verpflichtet MANV-Einheiten aufzustellen (BayKSG)
Alsofür den KatFall da KatSG
Geschrieben von Alexander Rosenthal2. Der ZRF hat sie in die Gefahrenabwehrplanung einzubinden (BayRDG)
Schön, planen kann man viel...
Geschrieben von Alexander Rosenthal3. Die ILS hat sie zu alarmieren, wenn die Ressourcen des RD nicht ausreichen. (BayRDG/BayILSG)
Gut, dann bestellt in diesem Fall die ILtS die Leistung bei der HiOrg e.V. Dann geht die Rechnung an die ILtS. Wer bestellt, der bezahlt.
Entweder gibt es eine Rechtsgrundlage, in der steht "...HiOrg muß die Leistung MANV erbringen..." (i.d.R. dann mit Kostentragungsregelung), oder es gibt nur das KatSG (greift nich wenn der KatFall nicht erklärt wurde) oder (da mangels Gesetz kein hoheitliches Handeln vorliegt) eben das Privatrecht. Und da gibt es immer zwei Parteien...
Wer ist Träger der ILtS? Der Landkreis? Dann wären die Kosten da m.E. genau richtig...
Geschrieben von Alexander Rosenthal4. Die Kostenträger tragen nur die vorab planbaren Betriebskosten des regulären RD aufgrund jährlich wiederkehrender bayernweit einheitlicher Entgeltverhandlungen (SGB/BayRDG)
Gut, wenn RettD die MANV-Leistung nicht abdeckt, dann muß das hoheitliche Aufgabe einer anderen staatlichen Stelle sein.
Ich weiß, daß es diesbezüglich in fast allen Bundesländern Lücken in der Gesetzeslage gibt. Also im Zweifel einfach mal drauf ankommen lassen...
Geschrieben von Alexander RosenthalIn manchen Regionen muß die ILS vor der Alarmierung ehrenamtlicher Einheiten zu "Unzeiten", also zu Zeiten an denen Verdienstausfall anfallen könnte, den Führer vom Dienst oder die (Kreis-)Geschäftsstelle der HiOrg kontaktieren, und sich die Alarmierung genehmigen lassen, da hier ja Kosten entstehen können ... kaum auszudenken, wenn da mal einer "Nein" sagt ...
s.o. Das sind schlicht die Vertragsverhandlungen. Anbieter sagt "kann ich leisten, kostet XYZ" oder "kann ich nicht leisten, da Verdienstausfall zu teuer". Und das würde ich als HiO einfach mal durchziehen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 21.08.2009 16:07 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
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., Westerwald | |