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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Kennzeichnung von Atemschutztrupps | 145 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 577637 | ||
| Datum | 22.08.2009 20:06 MSG-Nr: [ 577637 ] | 163572 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Haberstroh Bei Euch behalten also die PA-Trupps IMMER den Funkrufnamen des Fahrzeuges mit dem sie anrücken. Ja. Geschrieben von Markus Haberstroh Was macht Ihr, wenn mit dem MTW (1/19) 3 Trupps nachrücken die dann innerhalb eines Abschnitts auf 2 verschiedene GF verteilt werden? Wir haben keinen MTW ;-) Ich fordere im Zweifel immer andere Wehren mit LF an. die brigen das dann mit. Diese "zigeunertrupps" aus dem MTW (von denen ich nicht allzuviel halte) wären Personalersatz für Trupps aus vorhandenen LF und würden entsprechend behandelt. Du könntest aber auch problemlos den MTW-Rufnamen verwenden. Geschrieben von Markus Haberstroh Zwangsläufig müssen die PA-Trupps ja dann ein PA-Gerät von der Sammelstelle (GW-AS,...) erhalten. s.o. Zigeunereinheiten würde ich als ELtr soweit möglich vermeiden. Ausnahme: Personalersatz (sprich Ablösung kompletter Mannschaften eines bereits vor Ort befindlichen Fahrzeugs, die übernehmen dann die Rufnamen des Fahrzeugs). Ansonsten würde ich kein Personal mit dem MTW nachführen lassen. Geschrieben von Markus Haberstroh Der Funkrufname kann ja wohl kaum 1/19 bleiben da ja völlig unklar ist, wer 1/19/1, 1/19/2 und 1/19/3 ist. Das System könnte man genauso fahren. Den GrFü ist es egal wie die Trupps heißen. Denn sie haben den Namen auf der AT-Tafel stehen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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