Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hilfe, Rettungsdienst, wer darf retten. | 45 Beiträge |
Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 580034 |
Datum | 01.09.2009 22:50 MSG-Nr: [ 580034 ] | 12659 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Deutsches Rotes Kreuz
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Geschrieben von tobias domannBitte lest mal den Herzinfarkt:
Die Leitstelle schickt den ÄND, keinen NEF bei Herzinfarkt!
Die Frau Dr. muss erstmal die Medikamente packen!
Und der RTW kommt vom Taxiservice und nicht von der Feuerwehr?!
Da steht exakt das, was ich schon gemutmaßt habe: nämlich dass die Kooperative Regionalleitstelle den ÄND dann einsetzt, wenn kein NEF verfügbar bzw. dieser deutlich schneller sein kann. Und warum tut sie das? Weil man dort offenbar darauf achtet, dass einem Patienten bestmöglich geholfen wird statt nur drauf zu schauen, von wem das Fahrzeug kommt.
Und ja, Frau Dr. muss erst mal ihre Sachen packen - läßt die Feuerwehr oder das DRK die Sachen beim Patienten stehen?
Und wenn die Anforderung des ÄND von der KoopRegLST kam - vielleicht haben die dann sogar einen RTW vom privaten RD gleich mitangefordert, weil auch da gerade kein öffentlicher zeitnah verfügbar war? By the way, es handelt sich bei den beiden Unternehmen in Hameln um Unternehmer im Sinne des NRettDG (qualifizierter KTP außerhalb des öffentlichen RD), nicht um Taxinunternehmer...
Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)
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