Zum technischen Verständniss:
Die Gemeinde hat der GH gesperrt nach Begehung durch die GUV?
Ansonsten:
Viel Emotion, sicherlich auch nachvollziehbar.
Viel Eigenbrödlerei, siehe der Eingemeindungsvertrag und die Tatsache das man einen eigenen Feuerwehrverein Aufheim gegründet hat.
Ansonsten wieder mal die Versicherungshämmer, die nur falsch sind..
Geschrieben von ---FF Aufheim--- Mittels Dienstanweisung werden die Feuerwehrleute angewiesen, dass keiner im Gerätehaus sein darf, wenn die Fahrzeuge die Halle verlassen. Passiert dennoch etwas, ist das Eigenverschulden und der Kamerad hat keinen Versicherungsschutz mehr!!!
Geschrieben von ---FF Aufheim---
Ergibt auch Sinn: Alarmierung während der Arbeitszeit, dann zu erst nach Hause fahren, umziehen, dann zum Gerätehaus fahren. Ist ja auch kein Sicherheitsrisiko, wenn man mit filigran gearbeiteten Gummistiefeln PKW fährt. (Was sagt eigentlich die Versicherung dazu?)
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
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Ich bin ein Freund der klaren Worte
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