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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Brandbekämpfung in überfluteten Bereich | 28 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 584124 | ||
Datum | 25.09.2009 21:06 MSG-Nr: [ 584124 ] | 6775 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Eric Martini 1. Meinst du in einem Haus, was IM Wasser steht? Beides. Wenn ich jetzt mal an ein Haus mit einem kleine Vorgarten und nem Jägerzaun denke dürfte sowohl für Boote als auf für die watfähigen LFs, deren Freigabe wohl eh nur noch für 60 cm gilt Ende sein, d.h man muss irgendwie durchs Wasser um hinzukommen... Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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