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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Brandbekämpfung in überfluteten Bereich | 28 Beiträge | ||
Autor | Joer8g S8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg | 584213 | ||
Datum | 26.09.2009 13:12 MSG-Nr: [ 584213 ] | 6173 x gelesen | ||
... also (fängt im schwäbischen ein Satz an - hab ich gelernt) eine solche Lage gleich mit eine Katastrophe zu vergleichen halte ich für sagen wir mal 'nicht angebracht'. Auch hier an der badischen 'Grosswasserseite' aka Rhein gibt es mehrere solche Örtlichkeiten die regelmässig (klassisch 2-3 mal im Jahr) 'feuchte Füsse' bekommen (und auch baulich darauf ausgelegt sind). Das geschieht dann in der Regel nicht im Rahmen einer 'aussergewöhnlichen Lage' - die Kräfte der Gefahrenabwehr sich damit nicht oder nur beobachtend betroffen ... Deshalb gleich von vorneherein das Objekt im Brandfall aufzugeben halte ich zum einen für falsch und zum anderen, wenn pauschal 'verordnet' auch rechtlich nicht zulässig (Rechtsgüterabwägung). Somit muss ich mir vorher bei jedem (bekannten) Einzelobjekt im Rahmen der entsprechenden Bedarfsplanung (sowohl FW als auch RD und andere Fachdienste) Gedanken machen wie ich mit einer solchen Situation umgehe. Das dabei das Ergebniss deinem Vorschlag entsprechen kann stelle ich nicht in Abrede ... Anmerkung - die grössere Anzahl solcher Objekte sich auch relativ 'prominent' da Restaurantbetrieb und/oder 'Bundeseigentum' und werden deshalb eher nicht bei den Planungen zu übersehen sein ... Deshalb halte ich Katja's Frage für berechtigt. Zum eigentlichen Thema wäre noch anzumerken das man ja auch mal mit den Eigentümern/Nutzern der Liegenschaft sprechen kann ob man vorher bereits Vorkehrungen (Zufahrt (Boote), Anlegemöglichkeit, Aussenleiter bzw. Halterung dafür) schaffen kann (minimal z.B. Ösen für Festmacher) Gruss aus dem Gelbfüsslerland ... | ||||
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