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Thema | Einsatz Pulverlöscher durch Privatperson -> Schadenersatz? | 5 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 585796 | ||
Datum | 07.10.2009 22:38 MSG-Nr: [ 585796 ] | 1996 x gelesen | ||
Hallo, aus eigener Erfahrung: beim Fahrzeugbrand bekommt man Löscher/Füllung ersetzt, wenn das Fahrzeug kaskoversichert ist. Bei nur Haftpflicht bekommt man nix. Bei Anwendung im/am Gebäude würde es die Hausratversicherung übernehmen, sofern der Brandleider eine hat bzw. diese auch brav zahlt. Angeblich sollen für den Fall, dass er das nicht hat/zahlt und jemand mit seinem Löscher dort brandbekämpfen tut, die Gemeinden eine Versicherung haben, die das dann übernehmen würden. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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