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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Probleme mit Kameraden | 50 Beiträge | ||
| Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 586846 | ||
| Datum | 13.10.2009 19:14 MSG-Nr: [ 586846 ] | 12593 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Oetting
Moin Moin Lars, außer der " Lehrgangsbescheinigung ", die nur die Teilnahme bescheinigt, erhälst Du die "Beurteilung der Prüfungsleistungen ". Dort stehen die Noten über z.B.: - Allgemeine Fachkenntnisse - Übungsdienst - Schriftliche Arbeiten - usw. - Das Gesammtergebnis, als Schulnote 1- 6 - und Bemerkungen Die Bescheinigung schreibt der Lehrgangsausrichter, also Der Landkreis oder die Landesfeuerwehrschule. Bis die da sind kann etwas dauern, geht wohl über Ausrichter- Kreisbrandmeister- Gemeinde- oder Stadtbrandmeister- Ortsbrandmeister. Evtl auch noch über Abschnittsleiter ? Es gibt eine Ausfertigung für den Lehrgangsteilnehmer. Gruß Henry Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | ||||
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