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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Früher KTW, heute NEF | 30 Beiträge | ||
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 588620 | ||
Datum | 23.10.2009 00:06 MSG-Nr: [ 588620 ] | 10048 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco Dimitriadis Wenn heute noch ein NEF auf Mercedes C-Klasse, T-Modell normkonform darstellbar ist, geht dies auch auf Golf VI Variant. Kleiner Nachtrag: Ich habe da einen Fehler gemacht! Während ich beim Mercedes die Zuladung nach EU-Richtlinie (d.h. Fahrer mit 75kg inbegriffen) angegeben habe, habe ich dies beim Golf nicht gemacht. Die Zuladung des VW Golf VI Variant Diesel mit 140PS und DSG beträgt somit 529kg nach EU-Richtlinie. Allerdings werden selbst heute noch NEF auf Basis von Fahrzeugen in Dienst gestellt, die lediglich ca. 450kg Zuladung nach EU-Richtlinie haben. Des weiteren habe ich mittlererweile festgestellt, dass selbst innerhalb einer Marke das Fahrzeug der höheren Klasse nicht unbedingt auch die höhere Zuladung haben muss. So hat der VW Tuareg V6 TDI mit Automatik eine Zuladung von 549kg nach EU-Richtlinie. Der kleinere VW Tiguan TDI mit 140PS und Automatik hat eine Zuladung von 581kg. | ||||
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