Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Eine Dienstanweisung aus dem Jahre 2008 | 12 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 589997 |
Datum | 02.11.2009 10:31 MSG-Nr: [ 589997 ] | 4639 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin,
es stimmt zwar, daß vieles in "Rechte und Pflichten" der meisten Brandschutzgesetze steht, aber es steht auch vieles aus anderen Gesetzen und Verordnungen/Vorschriften/Erlassen drin. Alles in allem eine schöne Zusammenfassung die sprachlich nicht zu sehr dem Amtsdeutsch verfällt.
Ob das notwendig ist sowas auf kommunaler Ebene nochmal zu verschriftlichen darf sicher gefragt werden. Ich persönlich halte es aber für sinnvoll da hier auch auf regionale Besonderheiten eingegangen werden kann. Gewisse regionale Regelwerke würde ich sogar als Anlage dazu nehmen ( AAO, Schlauchpflege, Atemschutz ). So hätte jeder FA ein guten Gesamtleitfaden an der Hand.
Gruß aus dem Rheiderland
Lutz
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