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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eine Dienstanweisung aus dem Jahre 2008 | 12 Beiträge | ||
Autor | Lars8 J.8, Krefeld / NRW | 590265 | ||
Datum | 03.11.2009 15:31 MSG-Nr: [ 590265 ] | 4308 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Rolapp Das geht den Wehrführer doch herzlich wenig an, außer ich bin potentieller Einsatzfahrer etc Doch es geht ihn sehr wohl an. Wenn du nämlich im Einsatz den MTW zur Einsatzstelle fährst, Wäre es für den Halter des Fahrzeuges in dem Moment "Anordnen von Fahren ohne Fahrerlaubnis" da der Halter neben dem Fahrer in jedem Fall erstmal Pauschal eine Anzeige mit gepinnt bekommt...auf irgendeine natürliche Person (die Gemeinde Als Träger des Brandschutzes ist in dem Sinne ja nur Juristische Person und kann nicht persönlich belangt werden) wird das in der Regel zurückfallen und da der Wehrführer/Leiter der Feuerwehr dein Dienstvorgesetzter ist, wird er sich durch diese Regelung schonmal ein Stück weit aus der Schlinge ziehen, da er dir offiziell damit einhergehend auch das Führen von Einsatzfahrzeugen untersagen wird. | ||||
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