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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEine Dienstanweisung aus dem Jahre 200812 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg590278
Datum03.11.2009 17:32      MSG-Nr: [ 590278 ]4153 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Lars Jansenoch es geht ihn sehr wohl an. Wenn du nämlich im Einsatz den MTW zur Einsatzstelle fährst,

Das dürfte nur bei den Feurwehren zutreffen bei denen z.B. ein MTW von "jedermann" gefahren wird. Es gibt aber Feuerwehren bei denen auch das Fahren eines MTWs nur bestimmten, z.B. eingewiesenen, Personen gestattet ist.

In "meiner" Feuerwehrabteilung gibt es keinen MTW. Da dürfen sowieso nur eingewiesen Maschinisten die zwei Fahrzeuge bewegen. Und da bin ich wohl verpflichtet meinem Kdt. im Falle eines (temporären) Führerscheinentzug zu informieren. Mein Kamerad der kein Führerschein für die zwei Grossfahrzeuge hat bräuchte auch niemanden über seinen Führerscheinverlust informieren. Warum auch?


MkG Jürgen Mayer

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