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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 590733 | ||
Datum | 06.11.2009 14:31 MSG-Nr: [ 590733 ] | 5881 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... das ist nach der dortigen Beschreibung aber wieder was ganz anderes: da ist einer als "ziviler" Fahrer bei einer Polizeidienststelle angestellt (also kein Polizeivollzugsbeamter = hoheitlicher Aufgabenträger). Auf Feuerwehr umgelegt wäre das ein Fahrer, der nicht gleichzeitig Einsatzkraft ist sondern nur Fiskalfahrten (Besorgung/Werkstatt...) ausführt. Im Gesetzestext steht nichts von Fahrer, sondern von "Kraftfahrzeugen, die von [...] den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen" | ||||
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