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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 590746 | ||
Datum | 06.11.2009 14:56 MSG-Nr: [ 590746 ] | 5702 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bohlen Mit und um das Gesetz gibt es leider ein paar unterschiedliche Meinungen, gerade auch im Handwerk, ob und wie das Gesetz hier gilt (ok, mal abgesehen davon, das Weiterbildungen sinnvoll sind), Hauptaugenmerk wurde aber hier eher auf die "richtigen" Berufskraftfahrer gelegt, deren Hauptaufgabe im fahren besteht - da fallen wir Feuerwehrs auch nicht so ganz drunter, Doch unter Umständen schon. Was ist mit einem Fahrzeug wo ein Fahrer verschiedene Wachen anfährt und dort Material liefert und abholt? Und das als Tagesdienst. Dann ist die Tätigkeit als Fahrer auf jeden Fall seine Haupttätigkeit. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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