Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Umfrage - Wie führt ihr Atemschutzüberwachung durch? | 56 Beiträge |
Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 591745 |
Datum | 12.11.2009 15:42 MSG-Nr: [ 591745 ] | 21882 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Atemschutzgeräteträger
Hallo,
Geschrieben von Michael ArensDer Zug ist doch auch ne taktische Einheit, und hat auch einen Einheitsführer. Obliegt die Atemschutzüberwachung dann dem Zugführer oder dem Gruppenführer?
Hmmm....
wen sollte der Zugführer unter Atemschutz einsetzen...so dass er ihn überwachen müsste?
Sagt er nicht im Regelfall dem GF seinen Entschluss, zb: ein Rohr ins 1. Og.....über Treppenraum...
und somit is der GF der Einheitsführer, welcher den AGT einsetzt und somit sorge Trägt, dass er auch überwacht ist?
Geschrieben von Michael ArensWelchem Einheitsführer obliegt denn nun die Atemschutzüberwachung?
Ja, nach gesunder auslegung und GMV...wem denn nun....Vorschlag deinerseits?
JEmand anders als der GF?
Interessierte Grüsse
Hansi
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