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RubrikTaktik zurück
ThemaSchiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit???39 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)591901
Datum13.11.2009 11:31      MSG-Nr: [ 591901 ]17892 x gelesen

Servus Moritz,

Gelesen von Moritz StaudiglStellungnahme des LFV Bayern zu Rettungsmöglichkeiten über Leitern
Geschrieben von Moritz StaudiglSchiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit???

Feuerwehrmann, gell?
Feuerwehrmann: kann lesen
Oberfeuerwehrmann: kann lesen und schreiben
Hauptfeuerwehrmann: kennt einen, der lesen und schreiben kann


Da Du wohl eher praktisch veranlagt bist, schlag ich Dir mal einen Selbstversuch vor: Lass Dich doch mal nachts um halb drei bei Treibeisschneeregen in Schießer-Feinripp und Birkenstock ausm 3./4.OG über die Schiebleiter retten, da kommt Stimmung auf ;-))

Bisher wars Spaß, jetzt kommt der Ernst im Leben.

Geschrieben von Moritz StaudiglWer lässt sich so etwas nur einfallen?
Vielen Dank für das Lob, ich will Dir Deine Frage gerne beantworten.
Es sind erfahrene Fachleute, die sich intensiv (beruflich und ehrenamtlich mit viel Zeit und Engagement) mit der Verknüpfung VB - Einsatzdienst befassen, die baurechtlich, feuerwehrtechnisch und im Einsatzdienst fit sind und die intensiven Kontakt mit den zuständigen Stellen im Innenministerium halten. Siehe auch hier.
Die Zeitschiene am Ende des Dokuments stellt dar, dass das Dokument nicht nur schon länger besteht, sondern auch "lebt" und ständig den Änderungen in Technik und Baurecht angepasst wird.
(nicht so wie beim TM1-Leitfaden, der auf Biegen und Brechen wieder gebetsmühlenartig kommentarlos das Feuerwehrmärchen "1m Leiterüberstand" predigt und dabei scheinbar die baurechtlichen Anforderungen, z.B. Fenster zur Rettung von Personen 1,0 x 0,60m völlig außer Acht lässt! SCNR!)

Zudem werden mindestens 2 mal jährlich die Wünsche, Anträge, Bedenken bezüglich der Stellungnahmen von allen möglichen Praktikern, Theoretikern und auch Bordsteinkreisbrandräten aufgenommen, diskutiert und ggf. auch Stellungnahmen wirklich zeitnah angepasst.
Es kann also jeder (aber bitte fundiert und konstruktiv) mitwirken, der sich an die Mailadresse am Ende der von Dir verlinkten Stellungnahme wendet.

Ehrlich gesagt, ich mach mir aber weniger Gedanken über Schiebleitern, sondern eher über Steckleitern. Bayern hat ja nach wie vor eine hohe TSA-Dichte. Diese verfügen wohl nicht alle über Leitern. Das Baurecht geht nach der Novelle nicht wie früher davon aus, dass der zweite Rettungsweg IMMER nur dann über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden kann, wenn diese bei der Feuerwehr vorhanden sind, dies ist jetzt nur noch bei den anleiterbaren Stellen höher als 8m so.
Grundsätzlich geht das Baurecht davon aus, dass jede Feuerwehr (oder gemeindeübergreifend eine der nächsten Wehren, die zeitnah da sind) über die 4-teilige Steckleiter verfügt, es wird nur noch vorgegeben, dass die anleiterbare Stelle < 8m über GOK vorhanden sein muss. Alles weitere liegt in der Hand der Gemeinden, die ihre Feuerwehren gefälligst dazu auszurüsten haben.
(Aus der Praxis für die Praxis: Wenn dann ein "Fach"-KBM in einer Stellungnahme schreibt, dass der 2.Rettungsweg bei einem Umbau nicht durch die Feuerwehr sichergestellt werden kann, weil die Ortswehr und die umliegenden Wehren nur über TSA verfügen und eine 4-teilige Steckleiter nicht zeitnah rangebracht werden kann, dann hat er das hoffentlich vorher mit den Kommandanten und Gemeindefürsten abgestimmt und in allen Gebäuden der betreffenden Gemeinden ohne 2. baulichen Rettungsweg eine Aufenthaltsnutzung in den Obergeschossen untersagen lassen, sonst hat er IMHO mächtig Scheiße am Hacken!)

Solltest noch Fragen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr haben, gern auch PM oder direkt an den FB 4 im LFV über die Mailadresse in der Stellungnahme.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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