Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Blitzleuchten vs. Warnleuchten nach StVZO/FZV | 20 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 592038 |
Datum | 14.11.2009 08:06 MSG-Nr: [ 592038 ] | 5808 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Daniel HeckerIst eben eine Vorschrift in unserem schönen Deutschland... Oder was meinst Du wie oft auf einem Rettungswagen der Kfz-Verbandkasten benutzt wird? Wohl nie... Aber trotzdem muss der drauf sein, sonst meckert der TÜV...
Hallo,
so doof sind die im schönen Deutschland doch nicht immer:-))
Bei Werkstattfahrten/Überführungsfahrten sind die RTW medizinisch abgerüstet und deshalb muss ein KFZ-Verbandkasten drauf sein. Bei uns ist es nach diversen Erfahrungen übrigens üblich, dass man zur Überführungsfahrt nach der Auslieferung einen Notfallrucksack in das leere Fahrzeug legt ..... auch bei der letzten Ausliefeung hatten unsere RTW den ersten Einsatz ca. einen Kilometer vom Hersteller in Neubrandenburg ....
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
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