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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Blitzleuchten vs. Warnleuchten nach StVZO/FZV | 20 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 592054 | ||
Datum | 14.11.2009 10:15 MSG-Nr: [ 592054 ] | 5729 x gelesen | ||
Hallo, Hirn bitte melden. Wir reden hier über eine Blitzleuchte für 15 Euro oder einen Verbandskasten für 12,95 Euro. Und wenn die Blitzleuchte in 6, 8 oder 10 Jahren verreckt dann kauf ich eben ne neue... außerdem glaube ich mal gelesen zu haben, dass die Batterien, bei richtiger Wartung (also ruhig mal zB bei ner Jugendübung einschalten und einfach mal ein paar Minuten blitzen lassen) nicht so einfach auslaufen. Oder einfach ein bis zweimal im jahr die Batterien wechseln. Bei den Verbandskästen glaube ich wohl, dass das kein Unterschied sein sollte, ob das Fahrzeug ein Privatwagen von Fritz oder Klaus oder ein RTW ist. Ein Verbandskasten untern Sitz gelegt und ich hab alle Fragen vom Tüv oder sonst wem beantwortet. Und die etwas teuereren sind sogar 25 Jahre haltbar (vielleicht sollte aber mal das Pflaster getauscht werden) ist in nem Einsatzfahrezug ja aber kein Problem. Das Zauberwort heißt bei beidenfällen "wollen". Und wer eine Diskussion anfängt und Paragraphen raussucht, ob oder wie ich den Verbandskasten umgehen kann....der sollte wohl besser von der Feuerwehr zur Kommunalverwaltung wechseln. Weil die die aufs Geld schauen sind meistens dort zu finden. *luftgemacht* | ||||
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