Rubrik | Taktik |
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Thema | Schiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit??? | 39 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 592129 |
Datum | 14.11.2009 17:48 MSG-Nr: [ 592129 ] | 17227 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Vorbeugender Brandschutz
Geschrieben von Ulrich CimolinoWer Fahrzeuge mit Schiebleitern kauft (ich erinnere an den Hype um die LF 8/6 bzw. 10/6, die zunehmend damit ausgestattet werden!), um ein größeres Fahrzeug zu bekommen und damit dann den Architekten bzw. der Gemeinde zu erlauben, auch höher zu bauen, ist m.E. nicht im Bilde über die Folgen für die Ausbildungsthematik, die Anwendungsproblematik - bzw. die Realität damit....
Ja, aber Obacht: Die Schiebleiter war z.B. in NRW mal als Rettungsweg zulässig (VB-ler vor: Von wann bis wann?). Wie unser VB immer wieder gerne sagt: Wenn das letzte Gebäude aus dieser Zeit abgerissen ist, dann dürft Ihr auch die Schiebleitern von den Fahrzeugen nehmen. Dürfte frühestens so um 2040 sein...
Gruß
A.
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