Rubrik | Taktik |
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Thema | Schiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit??? | 39 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 592161 |
Datum | 14.11.2009 20:17 MSG-Nr: [ 592161 ] | 17167 x gelesen |
Landesbauordnung
Vorbeugender Brandschutz
Hallo!
Geschrieben von Andreas BräutigamJa, aber Obacht: Die Schiebleiter war z.B. in NRW mal als Rettungsweg zulässig (VB-ler vor: Von wann bis wann?).
*grübel*
Die Diskussion hatten wir doch neulich erst, ich erinnere ich aber nicht mehr an das Ergebnis.
Ich lese die LBO jedenfalls so:
- bis 8m Anleiterhöhe darf ein 'passendes' Rettungsgerät (4-teilige Steckleiter o.ä.) vorausgesetzt werden.
- über 8m Anleiterhöhe ist nur zulässig, wenn das erforderliche Rettungsgerät von der Feuerwehr vorgehalten wird (BTW: bezieht sich 'erforderlich' und 'vorgehalten' da auch auf eine sinnvolle Eingreifzeit?)
- über 8m Anleiterhöhe ist eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge gefordert
aber: dass über 8m Anleiterhöhe auch ein Hubrettungsfahrzeug als Rettungsgerät erforderlich ist, kann ich da so direkt nicht herauslesen?!
Könnte wirklich eine Baugenehmigung für ein Objekt mit einem notwendigen Fenster in z.B. 10 Metern Höhe versagt werden, wenn (und weil) die örtliche Feuerwehr nur eine Schiebleiter vorhält?
Geschrieben von Andreas BräutigamWie unser VB immer wieder gerne sagt: Wenn das letzte Gebäude aus dieser Zeit abgerissen ist, dann dürft Ihr auch die Schiebleitern von den Fahrzeugen nehmen. Dürfte frühestens so um 2040 sein...
klar, weil bei euch die DL immer gleich mitfährt...
Gruß,
Henning
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