News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit??? | 39 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 592162 | ||
Datum | 14.11.2009 20:21 MSG-Nr: [ 592162 ] | 16791 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch aber: dass über 8m Anleiterhöhe auch ein Hubrettungsfahrzeug als Rettungsgerät erforderlich ist, kann ich da so direkt nicht herauslesen?! Es gibt (gab? 5 Jahre Frist abgelaufen?) in NRW einen gemeinsamen Erlass von Innen- und Bauministerium, nachdem die Schiebleiter kein Rettungsgerät im Sinne der BauO ist, d.h. Steckleiter oder Drhelieter. Gruß, Stefan | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|