Rubrik | Taktik |
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Thema | Schiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit??? | 39 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 592167 |
Datum | 14.11.2009 20:42 MSG-Nr: [ 592167 ] | 16746 x gelesen |
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
Landesbauordnung
Hallo,
Geschrieben von Stefan HeckEs gibt (gab? 5 Jahre Frist abgelaufen?) in NRW einen gemeinsamen Erlass von Innen- und Bauministerium, nachdem die Schiebleiter kein Rettungsgerät im Sinne der BauO ist, d.h. Steckleiter oder Drhelieter.
jetzt wo du es sagst, kommt mir das auch wieder bekannt vor.
Damit hätten wir die gleiche Situation wie in Bayern.
Ich hatte damals IIRC auch schon die Frage gestellt, was mit anderen Nischenlösungen ist?
Rettungsschlauch, Anhängeleiter und Ähnliches. Leider kann ich mich aber auch nicht an die Antwort erinnern, ob es neben der Steckleiter und dem Hubrettungsgerät weitere anerkannte Rettungsgeräte gibt.
Ebenfalls wäre es ja interessant, ob es für NRW Festlegungen gibt, was überhaupt als Hubrettungsgerät i.S.d. LBO gilt?
Gruß,
Henning
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