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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Blitzleuchten vs. Warnleuchten nach StVZO/FZV | 20 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 592485 | ||
Datum | 16.11.2009 20:06 MSG-Nr: [ 592485 ] | 5213 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Christoph Schönthaler Warum soll ich die JF-ler mit Sachen hantieren lassen, die sie im späteren Leben bei der Einsatzabteilung nie im Gebrauch haben werden? Dann nimm die Lampen halt mal in Gebrauch, dann kannst du auch ruhig schlafen. ;-) Muss ja nicht zur Verkehrssicherung sein. Du kannst damit auch Stolperfallen (z.B. Abspannung von Lichtstativen auf der dunklen Seite) o.ä. "absichern". Auch zum Markieren an einer Weggabelung für Nachfolgende Fahrzeuge kann man das Ding mal ruhigen Gewissens hinstellen.... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | ||||
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