Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Welchem Lehrgang Vorrang einräumen? | 28 Beiträge |
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 594393 |
Datum | 30.11.2009 18:49 MSG-Nr: [ 594393 ] | 5751 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzgeräteträger
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Geschrieben von Christian ElkemannWas meint ihr welchen Lehrgang soll ich nächstes Jahr machen? Oder doch beide?
Ein Blick in die Feuerwehrdienstvorschriften hilft hier weiter:
FwDV 2, Abschnitt 3.2--- Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Trupmannausbildung teil 1. Der Lehrgang »Sprechfunker« soll vor dem Lehrgang »Atemschutzgeräteträger« abgeschlossen sein.
Soll heißt muss wenn kann. Da ein Sprechfunker-Lehrgang angeboten wird, kannst Du ihn belegen, also musst Du ihn vor dem AGT-Lehrgang abschließen.
Melde dich doch am einfachsten für beide Lehrgänge an und wenn es zeitlich nicht klappt dann trete rechtzeitig vom AGT zurück. Ein anderer FA eurer Wehr, dem der Termin passt, kann ihn ja übernehmen, wenn ihr keine Verwendung für den Lehrgang habt, dann schickt ihn zurück zur Ausbildungsstätte, so dass dieser in der Restplatzbörse kurzfristig vergeben werden kann.
Gruß Stephan
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