Rubrik | Taktik |
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Thema | Welcher Kräfteansatz BMA | 58 Beiträge |
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 594493 |
Datum | 01.12.2009 09:45 MSG-Nr: [ 594493 ] | 11608 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
Geschrieben von Ulrich Cimolinound wie willst Du das auf die Reihe bekommen, wenns unterschiedlichste Anlagen gibt?
Wir übertragen ja jeden Tag mit unterschiedlichen Computern Daten über das (Inter-) Net. Wir benutzen halt nur ein gemeinsames Protokoll.
Das gleiche tun wir bei BMA'en auch: Wir benutzen einen einheitlichen Standard (das Protokoll steht fest) und wir können daher (wenn wir wollen) unterschiedliche Übertragungseinrichtungen (ÜE) unterschiedlicher Hersteller an die Alarmempfangszentrale (AE) auf der Leitstelle anschließen. Bei Einbruchmeldeanlagen ist das der Standardfall (ÜEen unterschiedlicher Hersteller an einer AE), bei BMA eher der Ausnahmefall.
Aus meiner Sicht muss nun das Protokoll "nur" erweitert werden: Anstelle der bisherigen Meldung im Schema 1 und 0 (Ruhe und Alarm) könnte man auch weitere Daten (Anzahl der eingelaufenen Melder, Art der Melder usw.) übertragen. Und daraus könnte man eine risikoangepasste Reaktion auf BMA-Alarmierungen ableiten (1 autom. Melder erfordert eine andere Reaktion als 2 autom. Melder und ein Handfeuermelder im gleichen Objekt).
Ich will dabei gar nicht so weit gehen, dass uns dann alle Laufkarten und Feuerwehrpläne direkt digital vorliegen und dem ausgelösten Melder (dessen Nummer dann zu übertragen wäre) zuzuordnen sind ... aber mit einem einheitlichen Protokoll wäre auch das möglich. Und einsatztaktisch sinnvoll und ressourcenschonend wäre es auch. Die Hersteller müssten sich nur auf ein Protokoll und einen Übertragungsstandard einigen ... wenn der Bedarf dazu erkannt wird, wird dem idR ja auch entsprochen (und sei es, um die Latte zur Errichtung von BMA in D möglichst hoch zu legen).
Da gäbe es dann nur noch ein Problem: Die älteste Gurke im ganzen System ist idR die AE in der Leiststelle. Die müsste dann auch mal irgendwann getauscht werden.
Geschrieben von Volker LeisteSelbst wenn bei öffentlichen Wehren ein solches Wunschdenken einsetzen sollte ist der Aufwand der Untergliederung der Alarmmeldungen und die dahinter stehende Aktualisierung der Melderorte (Umbau von Räumen, Anzahl der Melder in einem einzelnen Raum) im öffentlichen Bereich nicht zu stemmen.
Ja das sehe ich auch so. Das ist wahrscheinlich nicht zu bewältigen. Der letzte Absatz ist daher tatsächlich ein bißchen Wunschdenken.
Aber mir würde als erstes ja auch schon mal eine einfache Unterscheidung zwischen automatischen und nicht-automatischen Meldern und der Anzahl der Melder reichen, um darauf abzustellen, wie risikoangepasst auf das Objekt ragiert wird.
Eine Ein-Melder- / Zwei-Melder-Abhängigkeit halte ich in dem Zusammenhang auch für ein wichtiges Kriterium - allerdings sollte die Entscheidung, nach welchem Konzept ein Objekt auszustatten ist, nicht aufgrund einer starren Festlegung, sondern aufgrund einer Risikoeinordnung erfolgen.
Ich finde übrigens, dass man bei der Vielzahl der BMA-Alarme und bei der zu erwartenden Entwicklung der Anlagenzahlen über solche Fortentwickungen von BMA-Systemen dringend (!) nachdenken sollte ... ich möchte nämlich in 10 Jahren nicht mehr "blind" zu einem BMA-Alarm fahren - und der Wachdienst schaut über eine im Einbruchmelder integrierte Kamera direkt in den Brandraum ...
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