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Thema | Transport von Silvesterfeuerwerk über Händlern in Kleinmengen verboten | 11 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 595023 | ||
Datum | 04.12.2009 15:44 MSG-Nr: [ 595023 ] | 4529 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Kahl Dort war es noch so, dass Produkte der Klasse 1.4 bis 330Kg unter die Kleinmengenregelung fallen und entsprechend das Fahrzeug nicht nach ADR gelabelt werden muss und der Fahrer auch keinen ADR- Schein braucht. Inwieweit haben die außer dem Feuerwerk dann noch transportierten Lösungsmittel o.ä. darauf noch Auswirkungen? Die Firma transportiert diese ja auch nur bis zu bestimmten Höchstmengen ohne Kennzeichnung von außen also wie ich denke ohneADR-Kennung. | ||||
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