Hallo,
sollte das Boot, welches nicht abgeborgen werden kann, allerdings eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen (Schifffahrtshindernis), muss dieses gekennzeichnet werden. Dies geschieht am Bodensee z.B. nachts mit einem Netz aus blinkenden weißen Lichtern. Dies hat aber m.W. nicht die Feuerwehr oder Wasserwacht, sondern ausschließlich die Wasserschutzpolizei.
Gruß Jörg
meine pers. Meinung, dich nicht zwangsweise deckungsgleich mit der offiziellen Feuerwehr-/Landkreismeinung sein muss. Eigentlich klar ...
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|