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RubrikSonstiges zurück
ThemaWasserrettung-allgemein6 Beiträge
AutorJörg8 F.8, Nonnenhorn/Bodensee / Bayern595374
Datum07.12.2009 15:39      MSG-Nr: [ 595374 ]2346 x gelesen

Hallo,

sollte das Boot, welches nicht abgeborgen werden kann, allerdings eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen (Schifffahrtshindernis), muss dieses gekennzeichnet werden. Dies geschieht am Bodensee z.B. nachts mit einem Netz aus blinkenden weißen Lichtern. Dies hat aber m.W. nicht die Feuerwehr oder Wasserwacht, sondern ausschließlich die Wasserschutzpolizei.

Gruß Jörg


meine pers. Meinung, dich nicht zwangsweise deckungsgleich mit der offiziellen Feuerwehr-/Landkreismeinung sein muss. Eigentlich klar ...

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 06.12.2009 17:18 Tom 7S., Burgkunstadt
 07.12.2009 09:49 Tom 7S., Burgkunstadt
 07.12.2009 15:00 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 07.12.2009 15:39 Jörg7 F.7, Nonnenhorn/Bodensee
 07.12.2009 15:42 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 07.12.2009 16:00 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)

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