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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bewertung bei Prüfung | 3 Beiträge | ||
Autor | Luis8 L.8, Bottrop / NRW | 595879 | ||
Datum | 10.12.2009 12:26 MSG-Nr: [ 595879 ] | 1375 x gelesen | ||
Wo liegt denn die Grenze bestanden / nicht bestanden? (System wie bei der Abitur-Bepunktung mit den 0-15 Punkten, also 15 = 1+; 14 = 1; 13 = 1-; usw.? d. h. 4 Pkt. = 4- = bestanden?) Gibt es keine Knock-out-Kriterien? Was ist wenn jemand gegen EINEN Punkt der UVV bei drei hintereinander ablaufen Leiter-Übungen verstößt nachdem man es nach der ersten Übung angemaht hat? Es also kein Zufall oder Versehen sondern Nichtwissen oder Nichtbeachten war? Ich finde es generell praktische Leistungen mit Punkten zu bewerten, da ich persönlich, wenn ich es tun muss immer das Gespräch mit dem geprüften suche um bewerten zu können, ob er etwas getan oder nicht getan hat weil er einen Grund hatte (subjektiv oder objektiv) sei dahin gestellt oder weil er es so machen sollte (Willen der Ausbilder) Manchmal sieht ein Prüfling auch etwas, was ein Prüfer nicht erkennt uns so könnte es passierne das ich ihn schlechter bewerte, obwohl sein Handeln eine andere Intention hatte. Gruß L. | ||||
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