Rubrik | Taktik |
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Thema | Schiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit??? | 39 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 596261 |
Datum | 12.12.2009 16:19 MSG-Nr: [ 596261 ] | 16679 x gelesen |
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Mahlzeit!
Geschrieben von Marc StolbrinkDie historische Ableitung, wann (in Abhängigkeit des Genehmigungsjahres) eine Schiebleiter als Rettungsgerät zulässig bzw. erforderlich ist, wurde in diesem Papier aktuell zusammengestellt.
Stellungnahme Schiebleiter AKVB AGBF NRW
Klare Aussage gegen schiebleiterlose TLF16/25, LF8/6, LF-KatS und ggf. vorhandene kommunale Sonderlösungen im Erstangriff!
Geschrieben von Marc StolbrinkDer Erlass auf den Du Dich beziehst ist im Prinzip (inhaltlich) immer noch gültig,
Ist dieser Erlass “Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch Rettungsgeräte der Feuerwehr“; Runderlass Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW; 29.08.2000 zufällig irgendwo digital (öffentlich) verfügbar?
Gruß,
Henning
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