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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Kritik des Obersten Rechnungshofes an ILS-Einführung in Bayern | 43 Beiträge | ||
Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 596306 | ||
Datum | 12.12.2009 22:39 MSG-Nr: [ 596306 ] | 7635 x gelesen | ||
Geschrieben von ---GerhardPfeiffer--- Allerdings bin ich der Meinung, dass jede Leitstelle der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr von der öffentlichen Hand zu betreiben ist. Wer Schlüsselpositionen mit Schlüsseldaten an private Vereine abgibt handelt fahrlässig und unverantwortlich. Dabei muss man aberberücksichtigen, dass es sich beim "BRK" im Gegensatz zum "DRK" um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nicht um einen privaten Verein handelt. Eine KÖdöR unterliegt der Landesaufsicht -Punkt Grüße aus Bayern. Bernadette | ||||
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