News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Oberfeuerwehrmann
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrmann
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzleiter nach FSHG NRW23 Beiträge
AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597546
Datum20.12.2009 11:53      MSG-Nr: [ 597546 ]7300 x gelesen

Moin!

Geschrieben von Stefan RingerNa hoffentlich passiert bei euch nichts wenn die Führung nicht da ist!

Völlig überflüssige Bemerkung, aber durchaus eine beliebte rhetorische Figur, wenn man inhaltlich nicht weiß, was man einem Argument entgegnen soll.

Geschrieben von Stefan RingerIn den Städten gibt es diese Probleme ja sehr selten aber auf dem Land könnte dann jede zweite Wehr unterm Tag zuhause bleiben.

Die Ausgangsfrage war, was dem "armen überforderten" OFM passiert, wenn er auf einmal Chef im Einsatz ist. Die Antwort auf diese Frage ist: ja, es ist für ihn eine saublöde Situation. Die Fürsorgepflicht eines Wehrleiters für seine FA gebietet es, organisatorische Maßnahmen zu treffen, um seine FA vor einer solche Situation zu schützen.

Man kann das ganze auch noch rechtlich werten.

Jura auf Feuerwehr angewandt ist für Juristen die nix mit Feuerwehr zu tun haben recht einfach: Gesetze und Feuerwehrdienstvorschriften aufschlagen und lesen. Im FSHG steht drin, wer als erster und Dienstgradhöchster vor Ort ist, ist zunächst Chef im Ring. FwDV 3 sagt, die kleinste taktische Einheit ist ein Trupp. Bestehend aus Truppführer und 1 bis 2 FM (SB). FwDV 2 sagt grob gesprochen, wer die Funktion des Truppführers ausüben will muss bestimmte Lehrgänge absolviert haben. Also fragt sich der feuerwehrahnungslose Jurist: Warum haben die das denn da anders gemacht. Dann sollte man ein paar mehr Argumente bringen außer: dann können wir die Wehr dicht machen.

Ach ja: Richter sind meistens feuerwehrahnungslos ... sie können einfach nicht alle Lebensbereiche persönlich kennengelernt haben, bevor sie darüber entscheiden sollen.

Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 19.12.2009 21:08 = an7ony7m =7 a7., 3
 19.12.2009 21:26 Sven7 T.7, Hamburg
 19.12.2009 22:02 Stef7an 7J., Birlenbach
 22.12.2009 22:05 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 20.12.2009 10:46 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 20.12.2009 11:53 Sven7 T.7, Hamburg
 20.12.2009 12:04 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 20.12.2009 12:11 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 20.12.2009 13:04 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 20.12.2009 13:42 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 20.12.2009 13:16 Sven7 T.7, Hamburg
 20.12.2009 14:38 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 20.12.2009 14:48 Sven7 T.7, Hamburg
 20.12.2009 14:58 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 22.12.2009 10:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.12.2009 23:06 Katj7a R7., Köln
 22.12.2009 23:27 Thom7as 7E., Nettetal
 20.12.2009 13:44 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 19.12.2009 21:51 Stef7an 7J., Birlenbach
 19.12.2009 22:03 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 20.12.2009 12:46 Manf7red7 R.7, Rösrath
 20.12.2009 16:02 Ralf7 H.7, Drebkau
 22.12.2009 10:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

0.759


Einsatzleiter nach FSHG NRW - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt