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RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzleiter nach FSHG NRW23 Beiträge
AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597572
Datum20.12.2009 13:16      MSG-Nr: [ 597572 ]7135 x gelesen

Moin!

Geschrieben von Stefan RingerDarin sind wir zur Hilfeleistung verpflichtet!

Darin sind die Gemeinden zur Unterhaltung einer Feuerwehr verpflichtet, wie Stefan richtig ausführt. Es geht nicht darum, "irgendwie" zu helfen, sondern wirksam und sicher. Dafür gibt es Regeln, wie das funktioniert. Ich vermute mal, Du würdest nicht wollen, dass jemand unter Atemschutz in den Innenangriff geht, der nicht die Ausbildung dazu hat. Warum? "Wir" sind doch zur Hilfe verpflichtet. Es gibt nun mal Grenzen.

Einen Feuerwehrmann in eine Situation drängen, die er nach seiner Ausbildung eigentlich gar nicht beherrschen kann, halte ich für einen Fehler. Die Ausbildung der Führungskräfte ist ja nunmal keine nette Fortbildung nach dem Motto: was ich immer mal wissen wollte. Es geht um Gefahrenermittlung und - beurteilung und daran angepasstes Handeln. Nicht zuletzt geht es auch darum, zu vermitteln, welche persönlichen rechtlichen Risiken für die im Einsatz verantwortliche Person bestehen.

Schließlich kommt noch ein Punkt aus psychologischer Sicht hinzu: Überforderung kann zu ganz erheblichen gesundheitlichen Folgen aber auch zum Einsatz Mißerfolg führen. Auch hierauf sollte eine gute Führungskraft bei der Organisation der Feuerwehr achten.

Es gibt Situationen in denen es dennoch vorkommen kann, dass jemand in die Situation beschriebene Situation kommt. Lässt sich nicht immer vermeiden, dass weiß ich auch und hab ich auch schon geschrieben, dann sollte er das Beste draus machen, aber auch nur das tun was man beherrscht. Es gibt das schöne Wort "Übernahmeverschulden", dass heißt jemand übernimmt Aufgaben von denen er weiß, dass er sie nicht beherrscht. Keine gute Ausgangsvoraussetzung um unbehelligt aus einer rechtlichen Prüfung heraus zu kommen.

Gruß
Sven



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 19.12.2009 21:08 = an7ony7m =7 a7., 3
 19.12.2009 21:26 Sven7 T.7, Hamburg
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