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Bayerisches Rotes Kreuz
RubrikEinsatz zurück
ThemaPrivatrecht vs. Öffentlichrechtlich16 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 598741
Datum24.12.2009 05:55      MSG-Nr: [ 598741 ]3097 x gelesen

Mahlzeit..

so weit so gut.. aber:


1. Wie sieht das denn in Bayern aus wenn das BRK (Anstalt öffentlichen Rechts) einen Sanitätswachdienst übernimmt? Bedarf es dann auch einer Unbedenklichkeitsbescheinigung?


2. Wie sieht es bei den HiOrgs aus, wenn sie unter Ausnutzung von Bundes- oder Landesmitteln (Fahzeuge, Gerät) solche Aufträge übernehmen? Brauchen sie da auch eine solche Bescheinigung? Müssen sie für so was Geld an Bund oder Land abführen?

3. Wie will die IHK feststellen das es für diese Arbeit keine andere Firma gibt? Gerade im Bereich Baumfällungen stelle ich mir das schwierig vor?

Vorweihnachtliche Grüße..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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