News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Privatrecht vs. Öffentlichrechtlich | 16 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 598741 | ||
Datum | 24.12.2009 05:55 MSG-Nr: [ 598741 ] | 3097 x gelesen | ||
Mahlzeit.. so weit so gut.. aber: 1. Wie sieht das denn in Bayern aus wenn das BRK (Anstalt öffentlichen Rechts) einen Sanitätswachdienst übernimmt? Bedarf es dann auch einer Unbedenklichkeitsbescheinigung? 2. Wie sieht es bei den HiOrgs aus, wenn sie unter Ausnutzung von Bundes- oder Landesmitteln (Fahzeuge, Gerät) solche Aufträge übernehmen? Brauchen sie da auch eine solche Bescheinigung? Müssen sie für so was Geld an Bund oder Land abführen? 3. Wie will die IHK feststellen das es für diese Arbeit keine andere Firma gibt? Gerade im Bereich Baumfällungen stelle ich mir das schwierig vor? Vorweihnachtliche Grüße.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|