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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | RS ein Muß? | 5 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 599350 | ||
Datum | 27.12.2009 17:58 MSG-Nr: [ 599350 ] | 2373 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marco Schramm Bitte die jährliche Pflichtstundenzahl für Weiterbildung und Auffrischung (RA und RS) in NRW beachten: 30h/Jahr Das war doch Teil seiner Frage. Aber da diese "Weiterbildungspflicht" nur für im Rettungsdienst eingesetztes Personal gilt spielt das für Christian keine Rolle. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | ||||
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