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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspuren, juristisch aufgedröselt | 31 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 599400 | ||
Datum | 27.12.2009 21:11 MSG-Nr: [ 599400 ] | 11365 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Stephan Kempa Die Inanspruchnahme von "privaten Dritten" kann die Gemeinde dem Verursacher eben nicht in Rechnung stellen! Die Gemeinde kann (beim klassischen Ölspur-Einsatz) die "Kosten des Einsatzes" in Rechnung stellen. Dazu gehören natürlich auch die Aufwendungen für den (notwendigen!) Einsatz Dritter. Allerdings muss das die Gemeinde tun, der besagte Dritte hat keinen Anspruch gegen den Verursacher. Von dem hat er ja keinen Auftrag bekommen. Im besagten Fall dürfte das Gericht der Notwendigkeit nicht zugestimmt haben? Gruß, Henning | ||||
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