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| Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Gesundheitlichen Einstellungsvorraussetzungen bei der WF | 2 Beiträge | ||
| Autor | Mela8nie8 A.8, Bergisch Gladbach / NRW | 600736 | ||
| Datum | 02.01.2010 13:56 MSG-Nr: [ 600736 ] | 3312 x gelesen | ||
Die Einstellungsvorraussetzungen von Werkfeuerwehren orientieren sich in aller Regel an denen für öffentliche Wehren. G 26.3 ist Pflicht. Sonstige Untersuchungen obliegen dem Unternehmen. In großen Unternehmen wird der Werksarzt in aller Regel alle Untersuchungen machen, inklusive G 26.3 abnehmen, da es sich dabei um einen anerkannten Arbeitsmediziner handeln wird. Normalerweise deckt die G26.3 allerdings die wichtigsten Untersuchungen eh ab, was soll noch groß untersucht werden? | ||||
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