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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | RTK 4 noch zu verwenden [war: Gebrauchte rtk 4 bzw. rtk 6 ex Polizei] | 2 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 601481 | ||
Datum | 06.01.2010 13:45 MSG-Nr: [ 601481 ] | 1715 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Matthias Ott ich meine da was mit einer fehlenden E1-Zulassung im Kopf zu haben, aber auch, das sich das inzwischen erledigt hat. Das mit dem CE-Kennzeichen hab ich bislang noch nicht gehört, zumal es hier m.E. Unterschiede zwischen in Verkehr bringen und schon vorhandenes benutzen gibt... CE-Zeichen bzw. die entsprechenden Verordnungen beziehen sich auf das erstmalige Inverkehrbringen von Produkten bzw. neue Produkte, siehe GPSG, §1 (1) und in den nachgeordneten Verordnungen zum GSPG, dort im Regelfall auch in § 1. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | ||||
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