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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Eiszapfen entfernen - Aufgabe für die Feuerwehr? | 12 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 601905 | ||
| Datum | 08.01.2010 11:47 MSG-Nr: [ 601905 ] | 3742 x gelesen | ||
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Geschrieben von Josef Mäschle Alternative Rechtsgrundlage für den Rest Deutschlands... Wenn Du nur das Freihalten/Sichern öffentlicher Wege und Plätze meinst, ja! Ansonsten nein! Denn Gefahren könnenbekanntlicher Weise auch durch andere Umstände als "nur" Eiszapfen entstehen. Dann kommst Du mit dem von Dir Zitierten nicht mehr hin. Wenn, um bei der Überschrift des Thread zu bleichen, z.B. Eiszapfen drohen auf das weit tiefer liegende Dach des Nachbarhauses zu fallen und dort Beschädigungen hervorzurufen, passt Dein Beispiel nicht mehr! Die Gefahrenlage an sich ist aber gleich geblieben. MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | ||||
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