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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 606981 | ||
Datum | 01.02.2010 21:12 MSG-Nr: [ 606981 ] | 18753 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Stefan Rau Uns wurde zum Kettensägenlehrgang erzählt, dass sie verboten wären. Im Internet kann ich aber auch nur "Gerüchte" darüber finden, aber nix handfestes. Begründung damals war, das gewisse Teile ( ;) ) nicht geschützt sind. Was einfach darin begründet ist, dass EN 381-5 für Beinschutz der Formen A und B nur einen begrenzten Schutzbereich vorsieht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | ||||
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