Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Mehrmaliges Befüllen nach Flaschentüv? | 20 Beiträge |
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 609982 |
Datum | 16.02.2010 13:51 MSG-Nr: [ 609982 ] | 11945 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Detlef Schütz Flaschen für PA und Flaschen für Arbeitsgeräte (Hebekissen etc.) müssen getrennt verwendet werden und sind den entsprecdhenden TÜV Regeln zu lackieren und zu prüfen.
Warum eigentlich - wenn alle nach der hoechsten Qualitaetsstufe behandelt werden...
Grüße
Lüder Pott
Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...
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