| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Brand mehrerer Gebäude in Apolda (Th) | 48 Beiträge |
| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 610202 |
| Datum | 17.02.2010 22:00 MSG-Nr: [ 610202 ] | 13207 x gelesen |
| Infos: | 17.02.10 Bilderstrecke auf stern.de
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1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Harald HilpertDie Feuerwehrorganisationsverordnung regelt die Funktionswesten abschließend!
Ich finde in §4 Abs. 4:
(4) Die Führung von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen sowie von Ärmelabzeichen erfolgt nach Anlage 4. Tarifbeschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst tragen Dienstgrad- und Ärmelabzeichen der vergleichbaren Besoldungsgruppe der Beamten.
Anlage 4 regelt dann zwar die Kasperluniform, die Lametta auf selbiger und Wann der Löschzwerg zum Oberlöschzwerg wird, lässt sich aber über die entscheidenden taktischen Kennzeichnungen nicht aus.
Geschrieben von Harald HilpertAuf jeden Fall ist es eine weit verbreitete Unsítte, Funktionswesten nach eigenen Gutdünken zu verwenden - niccht nur in Apolda und Umgebeung!
Naja, zumindest die genannte VO regelt das nicht, oder habe ich hier etwas überlesen?
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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| | 17.02.2010 06:36 |
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Yves7 A.7, Meimers |
| | 17.02.2010 07:19 |
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Marc7o W7., Pfaffschwende |
| | 17.02.2010 07:23 |
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., Nentershausen | |