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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchnittschutzkleidung, Ablauf/Aussonderung9 Beiträge
AutorRobe8rt 8K., Altdorf / Bayern610692
Datum20.02.2010 17:02      MSG-Nr: [ 610692 ]5404 x gelesen

Hallo,

die 12-18 Monate bei Waldarbeit kann ich bestätigen.
Bei "Hobbynutzung" würde ich den Zeitraum eher höher ansetzen.
(Wobei bei kleinen Beschädigungen die richtige Reparatur bzw. das richtige Flicken wichtig ist.)

Praktisch stellt sich, insb. bei geringer Nutzung, die Frage, inwieweit die Hose nach längerer Zeit ihre Schutzwirkung verlieren kann. Durch die Art des Schutzmechanismus, also die Fäden, die die Kette bzw. besser gesagt das Ritzel stoppen, ergibt sich m.E. eine eher lange Aufbewahrungsmöglichkeit ohne Verlust der Schutzwirkung - oder weiß jemand gegenteiliges zu berichten?

Im Zweifesfall würde also eigentlich ein Ersatz nach Zerstörung reichen - oder wenn sie nicht mehr den geltenden Ansprüchen aus der UVV genügt (also derzeit bspw. fehlender Rundumschutz und daher Umstieg von Typ A auf Typ C).

Schöne Grüße

Robert



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