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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchnittschutzkleidung, Ablauf/Aussonderung9 Beiträge
AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP611126
Datum23.02.2010 17:23      MSG-Nr: [ 611126 ]4721 x gelesen

Geschrieben von Christian WohlfahrtHabe das ganze auch mal auf der LFKS beim TH-Retten angesprochen und als Aussage bekommen, dass wenn die Kleidung ordentlich gelagert wird (nicht beim Sprit) das es dann ausreichend ist sie bei Beschädigung auszusondern.

..und so isses auch, wenn die Schnittschutzkleidung ordnungsgemäß gereinigt/behandelt/gelagert wird, sehe ich keinen Grund warum man diese ohne Beschädigungen aussondern sollte. Herstellerangaben sind natürlich zu beachten, ist klar ! Bei Beschädigungen jeglicher Art natürlich ist das Zeugs nur noch Schrott und dementsprechend zu behandeln !



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