Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Knoten und Stiche | 42 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 613340 |
Datum | 08.03.2010 21:14 MSG-Nr: [ 613340 ] | 14451 x gelesen |
Themengruppe: | Leinen, Seile, Knoten, Stiche |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Ingo HornIch verstehe ja, dass man sich verbessern will und auch die Knoten optimiert. Aber wieso jedesmal der Sprachgebrauch "zugelassen"?
Beruht auf grundsätzlichem Unverständnis des Rechtssystems.
Solange hier noch regelmäßig Leute nach einem "Gesetz" suchen, dass regelt an welcher Seite des Gurtes das Feuerwehrbeil zu tragen ist ist das schon mal nicht verwunderlich.
Wenn dann noch alle möglichen Idioten entweder die bestehende UVV völlig falsch interpretieren oder gar noch eigenes (meist lebensgefährliches) Regelwerk dazuerfinden, dann kommt in letzter Konsequenz dieser Bullshit raus.
Aber manchmal hat es ja auch Vorteile: Da ich jetzt ja auch weiß daß ich bei der Feuerwehr nur zugelassene Knoten einsetzen darf und in den Dienstvorschriften kein zugelasssener Krawattenknoten aufgeführt ist darf ich nun nämlich keine Fw-Krawatte mehr tragen :-)
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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