Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Versicherungschutz | 17 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 614503 |
Datum | 15.03.2010 20:01 MSG-Nr: [ 614503 ] | 4806 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Jugendfeuerwehr
Geschrieben von Peter LieffertzWohin magst du denn bei solchen Blödsinn verweisen? Man kann natürlich eine Grundsatzdiskussion UVV anzetteln, nur ob das bei der Frage was bringt?
Wozu eine Grundsatzdiskussion? Hinweis, dass der Pumpendruck keine Auswirkung auf Versicherungsleistungen hat, und warum das auch so ist. Keine Diskussion, nur Information.
Aber die Regulars haben das ja nicht mehr nötig... ;-)
P.S.: Also, "Hinrotz"-Beiträge von mir sind doch wohl eher die Ausnahme. Ich zitiere ganz gerne betreffenden Gesetzestext, man weiss ja nie welches Feuerwehrniveau der Gegenüber hat. Vielleicht JF oder Anwärter? Woher soll er es denn dann wissen?
Schönen Abend noch!
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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| 15.03.2010 19:36 |
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Pete7r L7., Frankenberg |
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Dani7el 7H., Schriesheim |
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