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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Versicherungschutz | 17 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 614559 | ||
Datum | 16.03.2010 07:35 MSG-Nr: [ 614559 ] | 4437 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Nein, denn wie verlinkt zahlt die Unfallversicherung immer, auch wenn du mit flip-flops und in Badehose deine Pumpe mit 12 bar fährst. nicht nur der, auch andere könnten in Regress genommen werden, das wiederum hängt sehr von den Details ab, wie z.B. Gabs eine klare Anweisung wie bei Übungen zu verfahren - und warum wurde dagegen verstoßen bzw. was ist passiert? Das geht dann ggf. bis zur Körperverletzung und ins Strafrecht mit möglichen zivilen Schadensersatzforderungen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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